FÖRDERUNG ERNEUERBAREN-AUSBAU-GESETZ (EAG)

Hier findest du die wichtigsten Informationen für Photovoltaik & Stromspeicher auf einem Blick:


Neuerungen im EAG

 

I) Neue Fördersystematik: Marktprämie ODER Investitionsförderung

Marktprämie
Für eingespeisten Strom. Als Ausgleich zwischen Produktionskosten von PV-Strom im Vgl. zum (schwankenden) Marktpreis. Reihung & Zuschlag nach Höhe des Gebotswerts (niedrigstes Gebot zuerst).

Investitionsförderung
Einmaliger Zuschuss im Zuge der Neuerrichtung & Erweiterung von PV-Anlagen. Kleinanlagen bis 10 kWp: Fixbetrag nach kWp & Reihung nach Einlangen (A – Vgl. Grafik unten). Anlagen über 10 kWp: Angabe des benötigten Förderbedarfs. Reihung (niedrigster Förderbedarf zuerst) innerhalb von 3 Größenklassen (B, C, D).

II) Neuerungen beim Netzzutritt

Antrag auf Netzzutritt muss in bestimmten Fristen gewährt werden. Anschlusspflicht für Erzeugungsanlagen bis 20 kW, die Einspeisung im Ausmaß der vorhandenen Bezugsleistung ist garantiert. Rückmeldung des Netzbetreibers zum Netzzutritt innerhalb von 4 Wochen vorgeschrieben. Anlagen über 20 kW: Rückmeldung innerhalb 4 Wochen vorgeschrieben, allerdings Stundung möglich.

III) Erneuerbare für jeden: Energiegemeinschaften

Menschen aus ganz Österreich können sich zusammenschließen und gemeinsam eine Energiegemeinschaft bilden. Neben finanziellen Vorteilen können Teilnehmende so aktiv an der Energiewende mitwirken, ohne selbst eine Anlage zu betreiben. Die Dezentralisierung der Energieproduktion und Steigerung der Wertschöpfung in der Region sind weitere Vorteile.

Das Gesetz ist beschlossen, wann werden die Förderhöhen klar sein und die erste Förderung starten können?

Marktprämie: Die Förderung via Marktprämie bedarf noch der Notifizierung seitens der Europäischen Kommission, weshalb hierzu leider kein genauer Zeitplan möglich ist. Details wie max. Höchstprämie, Förderzeitpunkte mudgl. sind ebenso via Verordnung zu erlassen. Erst wenn die Freigabe erfolgt, können der genaue Förderstart, die Fördersätze und weitere Details bekannt gegeben werden.

Investitionszuschuss: Die Förderung via Investitionszuschuss kann in den nächsten Wochen starten (wenn die entsprechende Verordnung und Richtlinie kundgemacht ist und die Förderabwicklungsstelle definiert ist). Die Verordnung wird unter anderem den Fördersatz, Förderzeitpunkt und weitere Details regeln. Im Frühling könnte mit der ersten Förderrunde 2022 gestartet werden.

Energiegemeinschaften: Die Umsetzung von Energiegemeinschaften ist mit Inkrafttreten des Gesetzes möglich.

Netzzutritt: Die Neuerungen beim Netzzutritt sind mit Inkrafttreten des Gesetzes möglich.

 

Quelle: Bundesverband Photovoltaic Austria (2022): “Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) 2021 –
Die wichtigsten Informationen für Photovoltaik & Stromspeicher auf einen Blick”, download unter https://pvaustria.at, vom 08.03.2022