Kfw-Förderung für Ladeinfrastruktur für Gewerbe & Kommunen

Die Förderung betrifft ausschließlich gewerbliche Antragsteller in Deutschland (Betriebe und Kommunen), die im Rahmen der KfW-441 und der KfW-439, Ladestationen für die Elektromobilität fördern lassen möchten.

Die Infos zur KfW-440 Förderung für Privatpersonen in Deutschland findest du hier: https://www.nic-e.shop/kfw

Förderung für Unternehmen (KfW-441)

Mit dem Zuschuss Lade­stationen für Elektro­fahrzeuge wird der Kauf und die Installation von Lade­stationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind, gefördert.  An den Stationen können Firmen­fahrzeuge sowie Privat­fahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.

Gefördert werden:

  • der Kauf neuer Lade­stationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung*
  • der Einbau und An­schluss der Lade­stationen, inklusive aller Installations­arbeiten
  • Energie­management-Systeme zur Steuerung der Lade­stationen

* Eine intelligent gesteuerte Ladestation kann mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren – zum Beispiel, um die Ladeleistung zu begrenzen oder zeitlich zu verschieben.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Lade­stationen ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger.

Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden gefördert:

  • Unternehmen
  • Einzelunternehmer
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

Weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!

Bevor du deine Lade­station bestellst, musst du einen Antrag direkt im KfW-Zuschussportal stellen.

Der Link sowie Informationen zum Zuschuss­portal lautet wie folgt:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Zuschussportal/Online-Antrag-Ladestationen-für-Elektrofahrzeuge-im-Unternehmen/ 

Bitte berücksichtige, dass die Anzahl der Lade­punkte bei der Antrag­stellung angegeben werden muss und nach­träglich nicht mehr erhöht werden kann. Kommen später noch weitere Lade­punkte hinzu, muss für diese ein eigener Antrag gestellt werden.

Infos dazu und weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!

Zuschusshöhe und Auszahlung

  • Du erhältst einen Zu­schuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt.
    Die Anzahl der Lade­punkte gibst du schon im Antrag an.
  • Die Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro­ betragen, sonst kannst du keinen Zuschuss erhalten.
  • Wenn deine Lade­stationen mehrere Lade­punkte haben, kannst du pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss erhalten – voraus­gesetzt, deine Gesamt­kosten liegen über 1285,71 Euro pro Lade­punkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert (siehe Tabelle im Link unten).
  • Die maximale Zuschuss­höhe beträgt 45.000 Euro je Standort.

Die Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

Infos und weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!

Die maximal erlaubte Ladeleistung beträgt 22 kW.

Weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!

  1. Du musst den KfW-Zuschuss für Unternehmen vor Bestellung beziehungsweise Erwerb der Ladestation beantragen. Dafür ist es nicht erforderlich, ein Angebot vom Verkäufer oder Installateur einzuholen.
  2. Ein positiver Bescheid der KfW ist für dich der Startschuss zum Kaufen der gewünschten Ladestation für Elektroautos.
  3. Nach der Installation und Inbetriebnahme der förderfähigen Ladestation, registrierst du diese über die Online-Plattform OBELIS der NOW GmbH.
    Die dabei generierte Reporting ID benötigst du für die Auszahlung der Förderung durch die KfW.
  4. Anschließend beantragst du im KfW-Zuschussportal die Auszahlung der KfW-Förderung. Dabei musst du die ordnungsgemäße Realisierung des Kaufs und der Installation der Ladestation bestätigen, die von der NOW GmbH erhaltene Reporting-ID eintragen und alle Rechnungen sowie Nachweise des Vorhabens hochladen. Allerdings kannst du diese laut KfW voraussichtlich erst Ende Februar 2022 einreichen.

Weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!

Förderung für Kommunen (KfW-439)

Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ werden Lade­stationen an Stell­plätzen, die nur für Beschäftigte der Kommunen zugänglich sind, gefördert. Aufgeladen werden können kommunal genutzte Fahr­zeuge sowie privat genutzte Fahr­zeuge der Beschäftigten, jeweils eingesetzt für nicht-wirtschaftliche Tätig­keiten im Sinne des EU-Beihilfen­rechts.

Gefördert werden:

  • der Kaufpreis einer neuen Lade­station mit maximal 22 kW Lade­leistung pro Lade­punkt, inklusive Batterie­speicher
  • die Kosten für Einbau und Netzanschluss der Lade­station, inklusive aller Installa­tions­arbeiten

Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Lade­stationen ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger.

Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für

  • öffentlich zugäng­liche Lade­stationen
  • Ladestationen, die für wirtschaftliche Tätig­keiten im Sinne des EU-Beihilfen­rechts eingesetzt werden


Mit dem Zuschuss „Lade­stationen für Elektro­fahrzeuge – Kommunen“
werden gefördert:

  • Kommunen und Landkreise
  • deren rechtlich unselbständige Eigen­betriebe
  • kommunale Zweckverbände

Erreicht ein Antragsteller alleine nicht den Mindestzuschuss­betrag von 9.000 Euro, können sich auch mehrere Antrags­berechtigte zusammen­schließen, sofern ein Antrags­berechtigter die Antrag­stellung über­nimmt. Dieser wird alleiniger Vertrags­partner der KfW.

Unternehmen (einschließlich kommunaler Unternehmen) stellen ihren Antrag im Förder­produkt: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/Förderprodukte/Ladestationen-für-Elektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/

Weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!

Stelle deinen Antrag  (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) direkt bei der KfW. Am einfachsten geht’s per E-Mail: Sende den Antrag an [email protected].

Wichtig: Beantrage den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens.
Als Beginn eines Vorhabens gilt die verbind­liche Bestellung der Lade­station beziehungs­weise der Abschluss des Lieferungs- und Leistungs­vertrags.
Planungs- und Beratungs­leistungen gelten nicht als Vorhabens­beginn.

Infos dazu und weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!

Zuschusshöhe und Auszahlung

  • Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamt­kosten, aber maximal 900 Euro pro Ladepunkt .
  • Die Zuschusssumme muss mindestens 9.000 Euro betragen – bündele also mindestens 10 Lade­punkte in einem Antrag.
  • Die Gesamtkosten müssen mindestens 12.857,14 Euro betragen.

Infos und weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!

Die maximal erlaubte Ladeleistung beträgt 22 kW.

Weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!

  1. Stelle deinen Antrag  (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) direkt bei der KfW. Am einfachsten geht’s per E-Mail: Sende den Antrag an [email protected].Wichtig: Beantrage den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens.
    Als Beginn eines Vorhabens gilt die verbind­liche Bestellung der Lade­station beziehungs­weise der Abschluss des Lieferungs- und Leistungs­vertrags.
    Planungs- und Beratungs­leistungen gelten nicht als Vorhabens­beginn.
  2. Die KfW prüft Ihre Unterlagen und stellt den Zuschuss bereit.
  3. Reporting
    Du hast deine Ladestation errichtet und in Betrieb genommen? Dann erfasse jetzt die Daten zur Lade­station auf der Online-Plattform der „OBELIS gewerblich“ – (Online-Berichterstattung Lade­infrastruktur) unter www.obelis.now-gmbh.de der Nationalen Leitstelle Lade­infrastruktur unter dem Dach der NOW. Diese Daten benötigt die KfW für eine wissen­schaftliche Begleit­forschung.Nachweis der Mittelverwendung
    Nach Abschluss deines Vorhabens, spätestens jedoch 12 Monate nach Förder­zusage, reiche das Formular Verwendungsnachweis und Auszahlung  (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) bei der KfW ein.
  4. Sobald die KfW das Formular Verwendungsnachweis und Auszahlung  (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) bean­standungs­frei geprüft hat, wird dir der Zu­schuss ausbezahlt.

Weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!

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