Ab dem 26.09.2023 kann man die neue Förderung beantragen

 

Neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“
Für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher

 

Hier findest du die wichtigsten Informationen über Förderungen auf einem Blick:

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 10.200 €
  • für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
  • für Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen


Solarstrom für Elektroautos

 

I) Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss ‚‚Solarstrom für Elektroautos“ wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher gefördert. Ziel der Förderung ist es, dass das Elektroauto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf einer neuen Ladestation (zB Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
  • der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
  • der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
  • der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage


Voraussetzungen für die Förderung

  • Neuwertige Anschaffung einer Ladestation, Photovoltaikanlage und eines Solarstromspeichers.
  • Zum Zeitpunkt des Antrags gibt es noch keine der Komponenten (Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher) in Besitz und wurde noch nicht bestellt.
  • Es gibt ein bestehendes Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf dich oder eine in deinem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder es wurde zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
    Hinweis: Falls das Elektroauto privat geleast wurde, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.
  • Das Wohngebäude besteht schon und es wird darin schon gewohnt.


Der Zuschuss kommt nicht in Frage für

  • Neubauten vor Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss

 

II) Wer wird gefördert?

Privatpersonen, die

  • ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen
  • und ein Elektroauto besitzen (Eigentum oder Leasing) oder zum Zeitpunkt des Antrages ein Elektroauto bestellt haben

 

III) Konditionen

Zuschusshöhe und Auszahlung

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600€ pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit* 1.200€ pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600€ pro kWp, maximal 6.000€
  • für den Solarstromspeicher: 250€ pro kWh, maximal 3.000€

Maximal kann man einen Zuschuss in der Höhe von 10.200€ für das beliebige Vorhaben erhalten. Der Zuschuss wird direkt auf das Konto ausbezahlt.
Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung erhalten.


Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

*Bei einer bidirektionalen Ladestation kann der Strom in zwei Richtungen fließen – vom Strom­netz ins Auto und vom Auto zurück ins Stromnetz. Vorteil: Das Elektroauto kann über­schüssigen Strom bei Bedarf wieder ab­geben und damit das Strom­netz entlasten.

IIII) So funktioniert´s

1. Zuschuss beantragen
Bevor die Ladestation, Photovoltaikanlage und der Solarstromspeicher  bestellt wird bzw Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen werden, sollte der Antrag im Kundenportal der KFW unter ‚‚Meine KfW“ gestellt werden.

2. Vorhaben umsetzen
Sobald die Zusage für den Zuschuss kommt, kann die Ladestation, Photovoltaikanlage und der Solarstromspeicher bestellt werden und die Installation erfolgen.

3. Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten
Die Identität** sollte am besten per Schufach-Identitäts-Check*** ausgewiesen werden.

Anschließend sollte nachgewiesen werden, dass das Vorhaben durchgeführt wurde:

  • im Kundenportal der KFW unter ‚‚Meine KfW“ müssen die Daten zur installierten Ladestation, zur Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher erfasst sein
  • Es wird bestätigt, dass das Vorhaben vollständig durchgeführt wurde.
  • Alle Rechnungen zu den anrechenbaren**** Kosten wurde hochgeladen.
  • Sofern angefordert – weitere Nachweise wurden hochgeladen (zB die Zulassung oder den Leasingvertrag des Elektroautos)
  •  

Nachdem die Angaben geprüft wurden, wird der Zuschuss auf das angegebene Konto ausgezahlt.
Aufgelistete Beispiele können Sie hier finden.

 

**Wir sind dazu verpflichtet, jeden Zuschuss­empfänger eindeutig zu identifizieren. Wenn Sie mehrfach KfW-Zuschüsse beantragen, müssen Sie Ihre Identität aber nur einmalig nachweisen.

***Sollte das nicht funktionieren, wählen Sie bitte die Video-Identifi­zierung – oder Sie durch­laufen das Postident-Verfahren.

****Anrechenbare Kosten werden auch als förder­fähige Kosten bezeichnet.

 

Quelle: KfW Bankengruppe: “Solarstrom für Elektroautos – Für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher“ (Zuschuss 442), Kurz-URL: kfw.de/s/deiBuMf2 vom 05.09.2023